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Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverw.

Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverw.

Das Kabinett hat am 31 . August 201 6 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten  Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Immobilienmakler müssen künftig für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis einen Sachkundenachweis erbringen. Für Wohnungseigentumsverwalter wird erstmals eine Erlaubnispflicht eingeführt. Für die Erlaubniserteilung müssen auch sie künftig einen Sachkundenachweis vorlegen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bundesminister Gabriel: „Die neuen Regelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter sind eine gute Nachricht für Verbraucher. Denn für viele Menschen spielt der Erwerb von Wohnungseigentum eine zunehmend wichtige Rolle bei Altersvorsorge oder Vermögensbildung. Sie müssen auf die Qualität der Dienstleistung und die erforderliche Sachkunde vertrauen können. Dies stellen wir u. a. durch die Einführung eines Sachkundenachweises sicher. Der Verbraucherschutz im Immobilienbereich wird damit erheblich gestärkt.“ Durch die Einführung der Sachkundenachweise soll die

Qualität der von Wohnungseigentumsverwaltern und Immobilienmaklern erbrachten Dienstleistungen verbessert werden. Mit der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter werden Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung entstehen können. Das Gesetz dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages.

Quelle: BMWi, PM vom 31 . August 201 6

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