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Steuer 2018: Pauschbeträge

29.07.2019
Steuer 2018: Pauschbeträge

Ein Pauschbetrag lässt Sie einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen. Meistens möchte das Finanzamt für diese Beträge keine Belege sehen. Falls Sie höhere Kosten haben als den Pauschbetrag, können Sie selbstverständlich auch diese Kosten geltend machen. Sie müssen sie nur mit Nachweisen wie Quittungen oder Kaufverträgen belegen.  Zu den Pauschbeträgen zählen:

Werbungskosten-Pauschale für Arbeitnehmer: 1.000 Euro

Werbungskosten-Pauschalen für Rentner:  102 Euro

Pendlerpauschale: 30 Cent je Kilometer

Arbeitsmittel: 110 Euro

Kontoführungsgebühr: 16 Euro

Vepflegungspauschale: Bis zu 24 Euro

Bewerbungskosten: Bis zu 8,50 Euro

Reinigung der Arbeitskleidung

Telefonkosten: 240 Euro

Umzugspauschale: Bis zu 1.528

Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 1.908 Euro

Pauschbetrag bei Behinderung: bis zu 3.700 Euro

Pflege-Pauschbetrag: 924 Euro

Quelle

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