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Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gibt es keine komprimierte Steuererklärung mehr. Es erfolgt die Übermittlung nur noch im authentifizierten Verfahren. Die Finanzverwaltung wollte ursprünglich auch den Protokollausdruck entfallen lassen. Der Ausdruck dient gegenwärtig der Dokumentation der gesendeten Daten und stellt eine wichtige Unterlage dar. Nach Diskussionen und Änderungsvorschlägen gestaltet nun das BMF das Protokoll als Freizeichnungsdokument um: Der Steuerpflichtige kann künftig versichern, er den übermittelten Daten zustimmt und er keine Änderungswünsche hat. Nach den nun vorgelegten Entwürfen kann das Freizeichnungsdokument vor oder nach Datenübermittlung genutzt werden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.