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Wann der Urlaubsanspruch verfällt

05.04.2019
Wann der Urlaubsanspruch verfällt

Haben Sie 2017 all Ihren Urlaub genommen? Und wissen Sie welchen Anspruch Sie noch haben, wenn Sie dies nicht getan haben?

Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Er gibt jedoch auch Ausnahmen Beispielsweise aus persönlichen Gründen wie durch Arbeitsunfähigkeit oder dringenden persönlichen Notfälle oder durch dringende betriebliche Gründe wie Termin- oder Saisongebundene Aufträge sowie technische und verwaltungsmäßige Probleme im Betriebsablauf kann man den Urlaub mit in das neue Jahr nehmen. Hier sollte man aber auch beachten, dass der Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres genutzt sein sollte, da dieser sonst verfällt.

Quelle

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