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Das BMF hat in einer Mitteilung zur Förderung der Elektromobilität Hinweise gegeben. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung ein Gesamtpaket in einem Umfang von einer Milliarde Euro geschnürt. Seit Juli 2016 gibt es bereits einen Kaufbonus bei Erwerb von Elektrofahrzeugen.Diese Maß- nahme wird nun in der weiteren Gesetzgebungsphase um eine verlängerte Steuerbefreiung ab 2016 für zehn Jahre ergänzt. Auch Arbeitgeber sollen einen Anreiz bekommen, weshalb eine steuerfreie Überlassung von Ladevorrichtungen an den Arbeitnehmer eingeführt wird. Das Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers wird nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesetzt. Das Gesetz dazu geht nun in die endgültige Beschlussfassung.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.