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Freiwillige Steuererklärung?

24.01.2020
Freiwillige Steuererklärung?

Seit 2019 gilt nicht mehr der 31. Mai, als Abgabetermin der Steuererklärung, sondern der 31. Juli. Doch wer muss eigentlich eine Steuererklärung machen? Grundsätzlich muss jeder eine Steuererklärung abgeben der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Lohnt sich aber auch eine freiwillige Abgabe? Wenn mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen, sollten Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung machen!
 

  • Ihre Werbungskosten reichen über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro.
  • Ihre Sonderausgaben überschreiten dem Pauschbetrag von 36 Euro (bzw. 72 Euro bei Zusammenveranlagung)
  • Ihre außergewöhnliche Belastungen sind oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung
  • Aus Ihrer Einkunftsart haben Sie Verluste erzielt
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie absetzen
  • Sie haben letztes Jahr geheiratet
  • Sie und Ihr Ehepartner haben beide Steuerklasse IV ohne Faktor
  • Sie haben Versicherungsbeiträge oberhalb der Vorsorgepauschale gezahlt
  • Sie haben nur einen Teil des Jahres als Arbeitnehmer gearbeitet
  • Sie haben unterschiedlich hohe Gehälter während des Jahres erhalten
  • Sie haben für Ihr Kind Anspruch auf Kinderfreibeträge anstelle Kindergeld
  • Sie haben eine Abfindung erhalten, ohne dass sie Fünftel-Regelung angewendet wurde
  • Sie haben letztes Jahr zu viel Abgeltungsteuer bezahlt
  • Ihr volljähriges Kind ist für die Berufsausbildung auswärtig untergebracht.

Quelle

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Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

 

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