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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 7. Juli 2019 die GoBD neu gefasst. Das abfotografieren von Belegen mit einem Smartphone sowie das Speichern von Belegen in einer Cloud sind jetzt erlaubt. Das mobile scannen gilt auch für die Erfassung von Belegen im Ausland, etwa auf Dienstreise. Werden die Belege in ein anderes Dateiformat umgewandelt, mussten beide Versionen aufbewahrt werden und gekennzeichnet. Die Ursprungsfassung darf nach der neuen GoBD unter bestimmten Bedingungen entsorgt werden:
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.