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Das Bundesfinanzministerium hat nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Differenzbesteuerung geändert. Jetzt ist es offiziell erlaubt die Differenzbesteuerung auf Überschüsse die durch Auto Ankauf, Ausschlachtung und Weiterverkauf erwirtschaftet wurden anzuwenden. Die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung gilt dem Ministerium zufolge jedoch nur für die Lieferung von Einzelteilen: „Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung dieses „neuen“ Gegenstandes nicht der Differenzbesteuerung“, heißt es in dem BMF-Schreiben.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.