Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Bei der Berechnung von Sozialleistungen wird das Einkommen berücksichtigt. Doch gehören Einnahmen aus Photovoltaik Anlagen auch zum Einkommen und müssen berücksichtigt werden? Das Landessozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Betrieb einer PV-Anlage bei der Berechnung des Leistungsanspruchs nach dem SGB II grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sind. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, sodass kein Anspruch auf die Erwerbstätigen-Freibeträge besteht (Aktenzeichen L 1 AS 3710/16). Einnahmen aus der PV-Anlage seien strukturell solchen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen vergleichbar, bei denen der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht im Vordergrund stehe.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.