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Mit dem Entwurf das Jahressteuergesetz hat das Bundeskabinett mehrere steuerliche Veränderungen auf den Weg gebracht.
Mehrwertsteuer: Im Buchmarkt sollen nun die Sätze angepasst werden. Künftig gilt auch für digitale Zeitungen der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent.
Kfz-Steuer: Die Bundesregierung hat eine zusätzliche steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. Demnach soll die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer von fünf auf zehn Jahre verlängert werden - allerdings zunächst nur für Erstzulassungen bis Ende 2020.
Grunderwerbsteuer: Geschäfte mit dem Ziel einer Vermeidung der Grunderwerbsteuer sollen künftig erschwert werden.
Verpflegungspauschale: Wer eine Dienstreise macht, soll künftig mehr Geld zurückbekommen. Dafür wurde die Verpflegungspauschale erhöht. Wer mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, kann künftig 14 statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.