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Eine Aktiengesellschaft aus Lichtenstein erzielte ihre Einkünfte aus Vermietungen und unterlag dem liechtensteinischen Recht einer Buchführungspflicht. Das zuständige Finanzamt wies die Gesellschaft jedoch gemäß § 141 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) auf ihre Buchführungspflichten hin. Die Aktiengesellschaft wehrte sich gerichtlich gegen diese Aussage und gewann vor dem höchsten deutschen Steuergericht. Das Gericht entschied, dass auch eine ausländische Buchführungspflicht den Anforderungen von §140 AO genügt.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.