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Seit Jahresbeginn kann ein Arbeitnehmer mit drei Monaten Vorlaufzeit verlangen seine vertragliche Arbeitszeit zu reduzieren. Dies ist befristet von mindestens einem und maximal fünf Jahren möglich. Wer weniger als 45 Mitarbeiter hat, muss den Anspruch auf Brückenteilzeit nicht erfüllen. Danach darf der Mitarbeiter zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Die Brückenteilzeit gilt nicht rückwirkend, sondern nur für Anträge, die ab dem 1.1.2019 eingehen.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.