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Mit BMF Schreiben vom 12.11.2018 wurden der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und der Zuschlagsteuern, sowie der Ablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2019 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschl. Zuschlagsteuern) bekannt gemacht. Die Programmablaufpläne berücksichtigen dabei die u.a. nach dem Entwurf des Familienentlastungsgesetzes für 2019 vorgesehenen Anpassungen (Einkommensteuertarif, Kinderfreibeträge usw.).
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.