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Die Bundesregierung hat die Forderung nach einer Erhöhung des Grunderwerbsteuerfreibetrags abgelehnt. Die Länder sollten einen Freibetrag bis zu 500.000 EUR pro Person beschließen können und die selbst entscheiden. Der angelehnte Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer sollte für ein Wachstum der Wohneigentumsquote sorgen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.