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Der BFH hat mit Urteil vom 20.12.2017 (Az. I R 98/15, veröffentlicht am 28.02.2018) zu den Einkünften eines Schiedsrichters entschieden. Demnach sind Fußballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig, die bei internationalen Einsätzen auch nicht am jeweiligen Spielort eine Betriebsstätte begründen. Somit rechtfertigt dies die Festsetzung (nationaler) Gewerbesteuer auch für die im Ausland erzielten Einkünfte. Diesem nationalen Besteuerungsrecht stehen auch keine abkommensrechtlichen Hürden entgegen (sog. Sportlerbesteuerung im jeweiligen Tätigkeitsstaat)
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.