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Eine Gutschrift ohne Signatur kann rückwirkend korrigiert werden und zwar auch durch eine Papierbescheinigung. Die im Urteilsfall ausgestellte Gutschrift war hinsichtlich des Leistungsgegenstandes ungenau. Der Vorsteuerabzug wurde durch Nachreichen einer Liste mit allen genau aufgeführten Gegenständen ergänzt. Das zuständige Finanzgericht sah darin mit Verweis auf die betreffende EuGH-Entscheidung eine Berichtigung, die zum ursprünglichen Ausstellungszeitpunkt zurückwirken kann. Es spielt dabei auch keine Rolle, dass die Berichtigung der elektronisch übermittelten Gutschrift per Papier erfolgt ist. Da vor allem bei Gutschriften bisher eine Korrektur mit Rückwirkung von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wurde, ist mit Spannung auf den Ausgang des Revisionsverfahrens zu warten.
Quelle
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.