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Angebote zur Unterstützung im Alltag können der Steuerbefreiung unterliegen. Das sind Angebote, unter denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Aufsicht und Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bedarf übernehmen. Dies gilt auch für Betreuungspersonen, die im häuslichen Bereich den Betreuungsbedarf übernehmen sowie pflegende Angehörige und vergleichbare nahestehende Pflegepersonen entlasten und unterstützen (Betreuungsangebote sowie Angebote von Pflegenden nach SGB XI). Angebote zur Unterstützung im Alltag sind unter anderem Angebote, die Pflegebedürftige bei der Bewältigung von Anforderungen im Haushalt und im Alltag unterstützen. Dazu gehören auch haushaltsnahe Dienstleistungen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.