Hier finden Sie die aktuellsten Themen aus den Bereichen Buchhaltung* und Buchführung* 


Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!

 

Aufwendungen für Kalender mit Firmenlogo nur abzugsfähig wenn...

Aufwendungen für Kalender mit Firmenlogo nur abzugsfähig wenn...

Aufwendungen für die Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben im Rahmen der Buchführung aufgezeichnet werden. So entschied das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in der Rechtssache 6 K 2005/1 1 . Das Gericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Hintergrund: Die Klägerin ließ Kalender mit Firmenlogo und Grußwort der Geschäftsführerin herstellen, die sie Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Personen (z. B. auf Messen) übergab. Die Kalender wurden im Wesentlichen mit einer Grußkarte in der Weihnachtszeit versandt. Die Herstellungskosten pro Kalender betrugen weniger als 40 EUR. Die Klägerin machte diese als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug. Das FG entschied, dass es sich bei den Kalendern um ein Geschenk handele, da die Zuwendung unentgeltlich erfolgt sei. Die Geschenke dürften den Gewinn nicht Klägerin gehe zwar zu Recht davon aus, dass Aufwendungen für Geschenke steuerlich abzugsfähig seien, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 EUR nicht übersteigen. Voraussetzung für deren Abzugsfähigkeit sei jedoch, dass die Aufwendungen hierfür einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Diese besonderen Aufzeichnungspflichten, die auch für Werbegeschenke, die selbst Werbeträger seien, anzuwenden seien, habe die Klägerin nicht erfüllt. Sie habe die Aufwendungen nicht auf einem besonderen Konto, das lediglich Aufwendungen für Geschenke umfasse, oder mehreren Konten innerhalb der kaufmännischen Buchführung verbucht. Aufzeichnungen außerhalb der Buchführung reichten auch bei einer datenmäßigen Verknüpfung nicht aus. 

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA Buchhaltung* Bodensee - Carolin Schiemer-Eberle
Ihr Ansprechpartner
McDATA Buchhaltung* Bodensee

Carolin Schiemer-Eberle
Steißlinger Straße 13
78333 Stockach

Tel: +49 (0) 7771 614-97
Kontakt
6 weitere Finanzielle Förderungen für Kleine und Mittelständische Unternehmen

Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.

> mehr lesen

2025: Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein

Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK