Professionelle Finanzbuchhaltung* bzw. Buchführung* in Stockach!

Buchhaltung* 4.0 gibt es bei McDATA schon seit vielen Jahren

Eine der lästigsten Aufgaben eines Unternehmers ist wohl die Erledigung der Buchführung*. Sparen Sie Zeit und gewinnen Sie Freiraum! Pendelordner, so wie Sie das von Steuerberatern kennen, gibt es bei McDATA nicht. Unsere Softwarelösung ermöglicht es alle Belege, wie Eingangsrechnungen oder Tankbelege, zu scannen und anschließend digital in die Software für die Bearbeitung der laufenden Finanzbuchhaltung* zu übertragen. Wenn Sie als Unternehmer Ihre Buchhaltung* online erledigen lassen, haben Sie neben der Zeitersparnis noch weitere Vorteile.

So können Sie z.B. jederzeit von jedem internetfähigen Gerät auf Ihre Daten zugreifen. Die Buchhaltung* ist die Organisationseinheit Ihres Unternehmens. Als Unternehmer haben Sie so jederzeit den Überblick über die Vermögenslage und den Erfolg Ihrer Firma. Dies ermöglicht Ihnen zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich kann auch Ihr Steuerberater auf diese Zahlen, Daten und Fakten zugreifen. Gerne arbeiten die MarkenPartner von McDATA mit Ihrem Steuerberater zusammen und stellen ihm die Daten zur Weiterverarbeitung z.B. für den Jahresabschluss, eine Zwischenbilanz oder für die Steuererklärungen via DATEV Schnittstelle zur Verfügung.


Bei McDATA ist der Buchhalter* Ihr persönlicher Finanzmanager!

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten nicht nur bei der Verbuchung der laufenden Belege der Buchhaltung* zu unterstützen, sondern den gesamten Arbeitsalltag zu erleichtern.  

Rufen Sie mich an unter 07771-61497, um einen Termin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular! Sie erreichen mich in der Regel von 09:00 - 17:00 Uhr in meinem Büro in Stockach in der Steißlinger Straße 13. Gerne komme ich Sie auch in Ihrem Unternehmen besuchen und mache Ihnen ein Angebot für die Übernahme Ihre Buchhaltung*!  

Wichtige Informationen rund um das Thema Buchhaltung*

Häufig wird auch der umfassendere Begriff Rechnungswesen* oder Buchführung* verwendet. Der Begriff Buchhaltung* wird als Tätigkeit umgangssprachlich häufig nur als Synonym verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet der Begriff Buchführung* nur die Methodik oder Tätigkeit. Personen, die mit der Buchhaltung* betraut sind, werden als Buchhalterin* oder Buchhalter* bezeichnet.

Je nach Größe und Art der Organisation kann es sinnvoll sein, die Buchhaltung* in Teilbereiche wie folgt zu untergliedern:

  • Die Finanzbuchhaltung* bucht Vorgänge, die zur Bilanzierung* (obliegt nur Steuerberatern) und zur Gewinn- und Verlustrechnung nötig sind.
  • Die Debitorenbuchhaltung* verarbeitet die Forderungen an Kunden.
  • Die Kreditorenbuchhaltung* verarbeitet die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.
  • Die Anlagenbuchhaltung* verwaltet Güter des Anlagevermögens.
  • Die Lohnbuchhaltung* wickelt die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab.
  • Die Kosten- und Leistungsrechnung* ordnet zu, welche Kosten die einzelnen Unternehmensteile und/oder die Projekte verursachen.
  • Die Lager- oder Mengenbuchhaltung* ist für die Verbuchung von Geschäftsvorfällen in der Materialwirtschaft zuständig und wird meist intern mit der Warenwirtschaft verknüpft.
     

§ 6 (3+4) Steuer-           Beratungsgesetz

McDATA bietet KEINE Rechts- und / oder Steuerberatung! ... mehr lesen

Controlling & Kosten-rechnung

Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Controlling ... mehr lesen

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA Buchhaltung* Bodensee - Carolin Schiemer-Eberle
Ihr Ansprechpartner
McDATA Buchhaltung* Bodensee

Carolin Schiemer-Eberle
Steißlinger Straße 13
78333 Stockach

Tel: +49 (0) 7771 614-97
Kontakt
6 weitere Finanzielle Förderungen für Kleine und Mittelständische Unternehmen

Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.

> mehr lesen

2025: Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein

Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK