Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Ein Vorsteuerabzug kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Beschreibung in der Rechnung hervorgeht. In zwei Verfahren hat das hessische Finanzgericht betont, dass dies auch bei Kleinbeträgen gilt. In den Urteilen ging es um massenhaften Handel von Kleidungsstücken und Modeschmuck, die im einstelligen Eurobereich vom Großhändler eingekauft wurden. In den Rechnungen wurde nur die Gattung (z. B. Blusen) angegeben und die Stückzahl. Das Argument, dass im Niedrigpreissegment eine Vereinfachung gelten müsse, hat das Finanzgericht nicht zugelassen. Nun ist Revision beim BFH dazu anhängig.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.