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Nach einem stressigen Jahr kann es schnell mal passieren, dass man die Steuererklärung vergisst. Nach 15 Monaten fallen Zinsen an, denn hat man Schulden beim Finanzamt, werden 0,5 Prozent pro Monat fällig – also insgesamt sechs Prozent pro Jahr. In der Vergangenheit wurde dies immer wieder angeklagt, da dieser Zinssatz von vielen als zu hoch angesehen wird, aber der Bundesfinanzhof, also Deutschlands oberstes Gericht, bestätigte die Höhe der Nachzahlungszinsen. In ihrem Urteil zitierten die Richter des BFH auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009. Der Beschluss besagt, dass "der konkrete Zinsvorteil oder –nachteil für den Einzelfall nicht ermittelt werden müsse." Eine Anpassung an den jeweiligen Marktzinssatz würde wegen dessen Schwankungen zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen. Im "Interesse der Praktikabilität" sei deshalb der Zinssatz auf 0,5 Prozent pro Monat festgelegt worden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.