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Künftig ist die Förderung im Zusammenhang mit Anlagen für die erneuerbaren Energien von einer Ausschreibung abhängig. Der Anlagenbetreiber von Windräder, Solar- und Biomassenanlagen usw. muss vorher den Zuschlag erhalten, damit die staatliche Förderung fließt. Nur für kleine Anlagen gibt es weiterhin staatlich festgelegte Förderungen ohne Ausschreibung. Nach Feststellungen in den letzten Jahren lassen Ausschreibungen die Preise purzeln. Am Beispiel von Photovoltaikanlagen, bei denen die Auktion bereits seit 2015 läuft, kann man das gut nachvollziehen: Innerhalb von zwei Jahren sind die Förderzusagen um 30 Prozent gesunken. Mit den schon bisher positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen zeichnet sich auch der Weg vor, dass erneuerbare Energien künftig ohne Förderung auskommen werden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.