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Da der Staat auf die laufenden Einnahmen angewiesen ist, werden die Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Einkommensteuer quartalsweise erhoben. Der nächste Stichtag ist der 10.12.2017. Rechnen Sie also schnellstmöglich Ihren Gewinn hoch. Sollte er den Gewinn des Vorjahres übersteigen, bilden Sie eine Rücklage für Ihre Steuerzahlungen. Sollte der Gewinn jedoch niedriger sein als im Vorjahr, beantragen Sie eine Herabsetzung Ihrer Vorauszahlung bis zum 10.12.2017.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.