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Ein Verbraucherschutzverband klagte gegen eine Sparkasse, die von seinen Kunden pro versandten smsT AN 0,10 € verlangte. Der Verbraucherschutzverband war der Meinung, dass diese Gebühr schon in den Kontoführungsgebühren von 2 Euro pro Monat enthalten sei. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass die Sparkasse die Gebühren von 10 Cent pro TAN verlangen darf. Voraussetzung hierfür sei nur, dass ein Zahlungsauftrag durch diesen TAN erfolgreich durchgeführt werden konnte.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.