Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Kinderfreibeträge zu gering?
Haben Eltern im Jahr 2014 zu viele Steuern gezahlt?
Mit diesen beiden Fragen beschäftigt sich momentan das Bundesverfassungsgericht.
Ursprünglich soll der Kinderfreibetrag vor dem Existenzminimum schützen. Nach Ansicht des Finanzgerichtshofs Niedersachsen, sei dies aber nicht gewährleistet. Die Begründung hierfür ist, dass der Bedarf bei den älteren Kindern höher ist, der Freibetrag sich jedoch bisher eher an den unter sechs jährigen Kindern orientiert. Rechtfertigungsgrund ist, dass eine vereinfachte Gesetzesanwendung im Massenverfahren nötig sei. Dies sieht das Finanzgericht Niedersachsen aber nicht als Rechtfertigungsgrund. Durch diese Vereinheitlichung erfolgten 2014 folgende Differenzen:
Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags benötigt. Steuerlich hätte eine Anpassung also positive Auswirkungen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.