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Jeder hat das Recht Steuern zu sparen!
Das sah auch das Gericht in Baden-Wüttemberg ein. In diesem Fall hatte eine Mutter ihrer schon studierenden Tochter für fünf Jahre ein Nießbrauchsrecht an einer Immobilie übertragen. Diese Immobilie war vermietet. Dadurch erlangte die Tochter aufgrund der erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Mittel, die sie als Lebensunterhalt während des Studiums nutzen konnte. Durch diesen Trick sparte die Familie viele Steuern. Der Grund ist, da die Tochter studierte und neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung keinerlei weitere Einkünfte hat, werden diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei ihr entweder gar nicht oder zumindest mit einem nur geringen persönlichen Steuersatz zur Besteuerung herangezogen.
Das Gericht entschied, dass die studierende Tochter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen darf und den Eltern insoweit freisteht, ob sie die erwirtschafteten
Erträge selber behalten oder Ihrer Tochter überlassen. Die Befristung des Nießbrauchsrecht spielt in diesem Fall keine Rolle.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.