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Der Kläger hatte bei Versteigerungen Sachen erworben und dann über eBay verkauft, wo er mit mehreren Benutzernamen gemeldet war. Im gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren ging man von einem Umsatz in Höhe von 120.000 EUR im Jahr aus,was der Kläger aber bestritt. Ein großer Teil der Umsätze sei seinem Bruder zuzurechnen, der seinen Account geknackt habe. Die Steuerfahndung schätzte Gewinne von ca. 35.000 EUR im Jahr, weil das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder wegen nicht hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden war. Der Kläger hatte keinerlei Aufzeichnungen vorgelegt. Dennoch hatte das zuständige Finanzgericht die Schätzung des Finanzamtes als zu hoch erachtet. Es ist Revision beim BFH anhängig, der in dieser Sache zur Schätzungshöhe nochmals Stellung nehmen muss.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.