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Der Deutsche Bundestag teilt aufgrund einer Anfrage mit, dass es nach der letzten Gesetzesänderung keine Hinweise auf Fälle von Dividendenstripping mehr zu Lasten des deutschen Fiskus gibt (cum/ex). Dabei sind jedoch cum/cum-Geschäfte ganz klar von den cum/ex-Gestaltungen zu unterscheiden. Letztere sind illegal, während cum/cum laut Finanzminister Schäuble lediglich illegitim seien. Cum/ex-Geschäfte sind rechtswidrig.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.