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Die gesetzliche Regelung, wonach der Verlustvortrag zum Teil (mehr als 25 Prozent Anteile) oder sogar vollständig (mehr als 50 Prozent Anteile) verlorengeht, ist nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Grundgesetz unvereinbar. Es fehlt ein sachlich einleuchtender Grund zur Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Einzelunternehmen. Der Gesetzgeber muss nun bis 31.12.2018 eine Neuregelung schaffen, die rückwirkend zur Anwendung kommen wird.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.