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Ein Steuerbescheid kann auch dann wirksam bekannt gegeben sein, wenn der Insolvenzverwalter lediglich namentlich im Steuerbescheid aufgeführt ist und der Zusatz „als Insolvenzverwalter“ fehlt. Es dürfen sich keine Zweifel ergeben, dass der Steuerbescheid in der Funktion des Insolvenzverwalters diesem zugegangen ist. Im Urteilsfall hatte der Insolvenzverwalter Einspruch eingelegt, weshalb der Bescheid an ihn zugestellt wurde. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die beim BFH nun anhängig ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.