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Nach einer Entscheidung des BFH ist beim Verkauf von Kapitalanteilen eines Unternehmens nicht deshalb von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit auszugehen, weil Arbeitnehmer diese Beteiligung erhalten haben. Das ist auch dann nicht der Fall, wenn diese Mitarbeiterbeteiligungen nur leitenden Mitarbeitern im Rahmen einer Management-Beteiligung angeboten wurden. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass den betreffenden Mitarbeitern Arbeitslohn zugewendet werden sollte. Dabei müssen insbesondere bestehende Kündigungs- und Ausschlussrechte im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses beachtet werden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.