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Nach einer neuen Studie gibt es bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns bei geringfügig Beschäftigten noch immer erhebliche Lücken. Knapp die Hälfte der Minijobber hatten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde im Jahr 2016 ausbezahlt bekommen. Aus der Studie lässt sich die Erkenntnis ableiten, dass ein großer Anteil an Arbeitgebern die Bezahlung gar nicht an den Mindestlohn angepasst hat. Rund 20 Prozent der Beschäftigten erhielten sogar weniger als 5,50 EUR die Stunde, knapp 40 Prozent kamen auf 7,50 EUR. Oft erhalten Minijobber auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub. Es wird gefordert, geeignete Maßnahmen einer wirksamen Kontrolle aufzustellen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.