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Der BFH hat zur stundenweisen Überlassung von Hotelzimmern (Stundenhotel) entschieden. Darauf reagiert nun die Finanzverwaltung in einem aktuellen Schreiben. Die halbstündige oder stündliche Überlassung des Hotelzimmers stellt keine Beherbergung dar. Es liegt deshalb ein steuerfreier Fall der Vermietung vor. Dementsprechend wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Dabei müssen aber die äußeren Umstände ergeben, dass der Schwerpunkt der Leistungen in der Einräumung der Möglichkeit liegt, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen oder zu konsumieren.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.