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Steuerklassenwahl 2017 Die Finanzverwaltung hat das aktuelle Schreiben zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten veröffentlicht. Die für Ehegatten möglichen Wahlrechte, wenn beide Arbeitslohn beziehen, werden hier näher erläutert. Diese Wahlrechte gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Grundsätzlich ist ein Wechsel der Steuerklassen nur einmal im Kalenderjahr möglich. Kommt jedoch ein besonderer Grund ins Spiel, wie z. B. Arbeitslosigkeit, kann ein weiterer Wechsel stattfinden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.