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Ein so genanntes Berliner Testament war in der Vergangenheit sehr beliebt. Es regelt, dass Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder hingegen sollen erst zum Erben des zuletzt Versterbenden werden.
Auch wenn dies vielleicht familiär bzw. aus dem Blickwinkel des Respekts für die ältere Generation ein durchaus guter Weg zu sein scheint, ist er steuerlich meist nicht zu empfehlen. Der Grund: Weil beim Erstversterben des einen Ehegatten der andere Ehegatte Alleinerbe wird, steht insoweit auch nur ein Erbschaftssteuerfreibetrag zur Verfügung.
Der Freibetrag des Kindes hingegen verfällt insoweit ungenutzt. Weiterhin ist zu beachten, dass auch die Erbschaftssteuer einer gewissen Progression unterliegt, die gegebenenfalls durch die Verteilung des Erbes auf mehrere Personen gemildert werden kann. Steuerlich ist daher dem Berliner Testament mit Vorsicht zu begegnen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.