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Im Regelfall muss die Steuernummer nicht erfasst werden. In der Vorschrift § 14 Abs. 4 UStG ist nur die eigene Umsatzsteuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung auszugeben. Jedoch gibt es auch Umsatzsteuerlichen Sonderfälle. Diese finden Sie in folgendem Beitrag:
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/gobd-steuernummer-des-kunden-beim-buchen-zu-erfassen_186_373572.html
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.