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Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz eine weitreichende steuerpolitische Maßnahme auf den Weg gebracht. Das wird erhebliche Auswirkungen auf alle Branchen haben. Das Gesetz, zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und bürokratische Hürden zu senken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von den Reformen profitieren.
Ein zentrales Element ist die verbesserte Abschreibungsregelung. Unternehmen wird mehr Spielraum bei Investitionen gegeben. Diese Regelung betrifft sowohl die lineare Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern als auch Sonderabschreibungen für Digitalisierungs- und Klimaschutzinvestitionen. Unternehmen können somit schneller und flexibler auf Marktentwicklungen reagieren, was ihre Innovationskraft stärken könnte.
Zusätzlich plant das Gesetz eine Modernisierung der Steuerprozesse durch den verstärkten Einsatz von Digitalisierung. Unternehmen sollen in Zukunft ihre Steuererklärungen effizienter und papierlos abwickeln können. Dies könnte speziell für Finanzabteilungen eine erhebliche Erleichterung bedeuten, da die Prozesse beschleunigt und die Fehleranfälligkeit reduziert werden.
Ein weiteres Augenmerk des Wachstumschancengesetzes liegt auf der Förderung von Start-ups und Innovationsprojekten. Durch gezielte steuerliche Anreize sollen junge Unternehmen ermutigt werden, in neue Technologien zu investieren und so den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Dabei gilt besondere Relevanz für die Finanzbranche, die zunehmend auf digitale Lösungen setzt.
Trotz der vielen positiven Aspekte gibt es auch Kritikpunkte. Einige Experten warnen, dass die geplanten Maßnahmen nicht weit genug gehen, um den Herausforderungen des globalen Wettbewerbs gerecht zu werden. Zudem wird befürchtet, dass die Komplexität der steuerlichen Regelungen trotz der geplanten Vereinfachungen hoch bleibt.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.