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In digitalen Angelegenheiten hinkt Deutschland meist hinterher. Jetzt gehören wir zu den Pionieren. Ab 01.01.2025 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Zur Umsetzung stehen bereits zwei Möglichkeiten zur Verfügung. ZUGfeRD und XRechnung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Buchhaltung auf Links gedreht werden muss. Auch gibt es für einzelne Transaktionen und Unternehmen Ausnahmen von der E-Rechnung. Die E-Rechnung kann automatisch erstellt, oder umgewandelt werden. Dabei sind 2 Varianten möglich. 1. im XML Format, ähnlich einer Excel Datei oder 2. in einem PDF, die im Hintergrund eine XML-Datei enthält.
Buchhaltungssoftware ist in der Lage, die E-Rechnung automatisiert einzulesen und alle Informationen weiterzuverarbeiten. Damit werden bürokratische Prozesse abgebaut und die Digitalisierung schreitet voran.
Im europäischen Vergleich steht Deutschland mit dieser Maßnahme auf dem Podium! Bis Ende 2028 wird es Übergangsregelungen geben, um allen Unternehmen den Umstieg leicht zu gestalten. Mehr Informationen gibt es hier.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.