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Letzte Frist für Schlussabrechnungen! Fallen 300.000 Unternehmen in die Insolvenz?
Zwischen Juni 2020 und Juni 2022 haben fast 1.000.000 Unternehmen die Staatlichen Überbrückungshilfen in Anspruch genommen. Jetzt kommt der Tag der Abrechnung. Die Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen verstreicht nach dem 30. September 2024.
Da die Hilfen oft im Eilverfahren bewilligt wurden, entscheidet die Abrechnung darüber, ob die geleistete Hilfe angemessen war. Unternehmen können Nachzahlungen, aber auch Rückerstattungen bekommen. Knapp zwei Drittel der Unternehmen haben ihre Schlussabrechnungen eingereicht. Ein Drittel fehlt noch.
Der 30. September ist die letzte Frist zum Einreichen. Für manche Unternehmen ist die Frist überlebenswichtig. Wer sie nicht einhält, läuft Gefahr, alle gezahlten Gelder zurückzahlen zu müssen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.