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Für die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren muss der Gewerbetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, identisch sein mit dem Betrieb, der den Abzug geltend machen will. Dem Bundesfinanzhof zufolge ist für diese Unternehmensidentität entscheidend, dass die tatsächlich ausgeübte Betätigung die gleiche geblieben ist – andernfalls geht der Verlustvortrag unter (Az.: IV R 59/16).
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.