Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Als Arbeitnehmer können Sie pauschal 16 Euro im Jahr in der Steuererklärung absetzen. Das geht jedoch nur, wenn tatsächlich Gebühren angefallen sind. Das Gute daran: Das Finanzamt möchte für die Pauschale keine Belege haben. Die Kosten für Ihr Konto können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Da das Finanzamt hierbei nur den Teil der Nutzung anerkennt, der im Zusammenhang mit Ihrem Job steht, wird der Höchstbetrag auf die pauschalen 16 Euro festgesetzt. Wenn Ihnen darüber hinaus für berufliche Überweisungen zusätzliche Kosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls ansetzen. Das gilt z. B. für das Begleichen von Rechnungen für Arbeitsmittel.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.