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Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben im Transparenzregister drohen Unternehmen ab 2020 höhere Bußgelder. Dem Bundesverwaltungsamt steht ab dem 1. Januar 2020 ein fünffach höherer Bußgeldkatalog zur Verfügung, warnt unter anderem die Steuerberatungsgesellschaft Habetreu in Brandenburg an der Havel. Unternehmen sollten jetzt noch schnell ihre Angaben im Transparenzregister auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen.
Quelle
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.