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Bei dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende handelt es sich um eine Art Steuerfreibetrag, der zusätzlich zum Kindergeld einmal pro Jahr gewährt wird. Für das erste Kind erhält man 1.908 Euro. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Den Entlastungsbetrag erhält der alleinerziehende Elternteil, wenn er:
- Alleinstehend ist
- Für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht
- Das Kind eine Identifikationsnummer hat
- Das Kind im Haushalt des Elternteils lebt
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Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.