Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Die Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb, der ersten Tätigkeitsstätte, können in der Steuererklärung pauschal angesetzt werden. Doppelt sparen kann man mit den Fahrten zur Berufsschule. Für jede Fahrt zum Ausbildungsbetrieb werden 30 Cent Pendlerpauschale pro Entfernungskilometer angesetzt. Diese Berechnung gilt für eine Fahrt. Man berechnet also den Hinweg zur Arbeit, den Rückweg aber nicht. Mit dem Weg zur Berufsschule wird doppelt gezahlt. Hier können die Fahrtkosten sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt abgesetzt werden! Wichtig: Egal ob der Weg zu Fuß, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird: Ihre Fahrtkosten können Sie immer absetzen. Doch Vorsicht: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann nicht mehr als 4.500 Euro im Jahr absetzen.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.