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Ab 2021 können sich insgesamt rund 90 Prozent über der Soli-Abschaffung freuen. Für weitere 6,5 Prozent ist zumindest eine teilweise Entlastung vorgesehen. Im Umkehrschluss, zahlen nur noch 3,5 Prozent der Top-Verdiener den Solidaritätszuschlag in voller Höhe weiter. Tatsächlich wurde lediglich die Freigrenze deutlich angehoben, wodurch mehr Menschen von dem Zuschlag befreit werden. Ab 2021 soll die Grenze bei 16.956 EUR bei Alleinstehenden bzw. 33.912 EUR bei Zusammenveranlagung liegen. Laut Bundesregierung fällt der volle Soli erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro in voller Höhe an. Bei Eheleuten gilt der doppelte Betrag. Allerdings ist dies nur ein Richtwert. Durch höhere Werbungskosten und die verschiedenen Freibeträge könnte auch ein höheres Bruttoeinkommen noch unter der Freigrenze liegen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.