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Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben im Transparenzregister drohen Unternehmen ab 2020 höhere Bußgelder. Dem Bundesverwaltungsamt steht ab dem 1. Januar 2020 ein fünffach höherer Bußgeldkatalog zur Verfügung, warnt unter anderem die Steuerberatungsgesellschaft Habetreu in Brandenburg an der Havel. Unternehmen sollten jetzt noch schnell ihre Angaben im Transparenzregister auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen.
Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, eingetragenen Vereine und rechtsfähige Stiftungen. Ausgenommen sind GbR und Freiberufler. Nicht aber, wenn sie Anteile an meldepflichtigen Unternehmen halten. Unternehmen müssen alle natürlichen Personen, die zum Kreis der wirtschaftlich Berechtigten zählen, die also das Unternehmen besitzen oder in anderer Form Kontrolle darüber ausüben. Etwa Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die mehr als 25 Prozent der Anteile halten oder die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.