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Kosten für ein Arbeitszimmer können nur dann steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Erwerbstätigkeit bildet. Dies gilt vor allem für Selbständige und Freiberufler. Hier dürfen die Aufwendungen unbegrenzt geltend gemacht werden. Aber auch wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann man die Aufwendungen geltend machen. Der Kostenabzug wird dann auf insgesamt maximal 1250 Euro je Wirtschaftsjahr begrenzt. Davon sind auch Fortbildungen von zu Hause betroffen.
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Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.