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Eine Gehaltsumwandlung gilt nicht mehr als steuerschädlich soweit das Gesetz lohnsteuerliche Begünstigungen wie die Pauschalisierungsmöglichkeiten oder die Steuerbefreiung davon abhängig macht, dass ein Zuschuss des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Entscheidend für die lohnsteuerliche Begünstigung ist, dass der Zuschuss verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.