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Vorsteuerabzug aus Anzahlung trotz Betrugsabsicht des Verkäufers

28.10.2019
Vorsteuerabzug aus Anzahlung trotz Betrugsabsicht des Verkäufers

Auch die Vorsteuer aus einer Anzahlung, für eine Leistung die der Vertragspartner nie erbringen wollte, ist abzugsfähig, solange eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Sollte der Unternehmer die Vorsteuer zurückbekommen, käme eine Vorsteuerberichtigung zum Einsatz. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt damit seine aktuelle Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug. Ein Unternehmer kann also nach dem Gesetz aus einer geleisteten Anzahlung die Vorsteuer geltend machen, wenn er über eine Anzahlungsrechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis verfügt.

Quelle

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