Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Wenn ein Hund ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten wird, können die Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Was ist aber wenn der Hund nur Teilzeit „arbeitet“? Bei einer Lehrerin, die ihren privat angeschafften Hund an einigen Tagen in die Schule mitnimmt und ihn dort als „Schulhund“ einsetzt, hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz einen anteiligen Werbungskostenabzug abgelehnt (Urteil vom 12.03.2018, AZ: 5 K 2345/15). Die Begründung: Er wird nicht ausschließlich beruflich genutzt.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.